17.10.08

Netava Concept Billing droht mit "Russisch Inkasso"

Gestern erreichte uns ein eher ungewöhlicher Hilferuf. Ein Betroffener hat eine email der Firma Netava Concept Billing erhalten, in der nicht nur die Bezahliung eines vermeintlich offenen Betrages gefordert wird. Zusätzlich wird dem Empfänger des Schreibens die Beitreibung mittels eines Sogenannten "Russisch Inkasso" angedroht. Die mit krimineller Energie verfasste Drohmail hat folgenden Inhalt:

Gesprächstermin +++ Gerichtlicher Mahnbescheid Sehr geehrte(r) Kunde(in),

trotz mehrfacher Mahnungen reagieren Sie einfach nicht!

Wir möchten das noch einmal klar stellen:

Sie haben durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Aktivieren Ihres persönlichen Zuganges einen rechtsverbindlichen Vertrag mit uns abgeschlossen. Auch wenn Sie nicht der Ansicht sind zahlen zu müssen, weil

- Ihre Freunde, Ihre Bekannten, Medienberichte oder Internetauszüge meinen, man müsse rechtskräftigen Verträge im Internet nicht bezahlen

- Der Absicht sind die Leistung kostenfrei zu erschleichen und damit einen Betrugsdelikt zu begehen

sind die angekündigten Massnahmen wirksam geworden.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass zwischen dem 23.10.2008 und dem 30.10.2008, mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten Abendstunden persönlich konsultieren werden. Dieser Termin dient dazu, Ihre finanzielle Lage zu prüfen und eine Zwangsvollstreckung vorzubereiten, sollten Sie weiterhin nicht bereits sein, die offenen Forderungen zu bezahlen.

Folgende Unterlagen sind für diesen Termin wichtig:

- Aktuelle Kontoauszüge von Ihren Konten, die Sie führen (alle) - Ihre Lohn- und Gehaltsbescheinung / ggf. Renten-, Hartz 4-, Einnahmebezüge - Unterlagen / Eidesstattliche Versicherung zu Ihrem Vermögensstatus

Die Zwangsvollstreckung beinhaltet in erster Linie den Antrag für einen Mahnbescheid, die Ausführung einer Kontopfändung (auch bei Arbeitslosigkeit, Hartz 4, Rente), sowie die Pfändung von Wertgegenständen durch einen Gerichtsvollzieher.

Sie glauben nicht an diese Massnahmen oder diesen Worten? Dann informieren Sie sich bitte, durch die unten aufgeführten Beispiele bereits ausgeführter Vollstreckungen offener Forderungen.

Beispiel-Auszüge: Amtsgericht Rostock (AZ: 426 Js 25630/06), Staatsanwaltschaft Münster (AZ: 82 Js 2754/08 A), Amtsgericht Wittenberg (AZ: 8C 429 05 IV), Amtsgericht Künzelsau (AZ: 2 C 221/07).

+++ ERSPAREN SIE SICH EXPLIZIT HOHE KOSTEN, VERSCHULDUNG, PEINLICHKEITEN +++ +++ ZAHLEN SIE DIE OFFENE FORDERUNG NOCH HEUTE +++ Netava Concept Billing

Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Auch in anderen Foren und Blogs haben mehrere User darüber berichtet, ebenfalls dieses dreiste Schreiben erhalten zu haben. Unserer Ansicht nach dürfte hier der Straftatbestand der Nötigung und evtl. sogar der Erpressung vorliegen. Deshalb empfehlen wir den Empfängern dieser Drohungen, bei der Polizei eine Anzeige gegen den Urheber zu erstatten. Eine Aussicht auf Erfolg wäre dadurch jedenfalls gegeben. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein derartiges Geschäftsgebahren mit einer Verurteilung endet. Auch das Inkasso-Team Moskau wurde bereits rechtskräftig verurteilt.

Ein Geldeintreiber darf nicht mit Gewalt drohen, auch nicht unterschwellig. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.

Quelle: kostenlose-urteile.de

Lassen Sie sich durch den rechtswidrigen Inhalt der Schreiben nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht. Erwägen Sie stattdessen die Erstattung einer Anzeige wegen Nötigung und ggf. Erpressung.