02.05.09

Vor Schreiben von RA Michael Bohn warnt die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die folgende Pressemitteilung herausgegeben, in der sie vor Schreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn warnt. Offensichtlich wird der Versuch unternommen unberechtigte Forderungen einzutreiben.

Vor Briefen des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Laut seinen Schreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. "Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen" heißt es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung beläuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwünschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

Quelle und vollständige Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz