26.05.09

ZDF-Wiso: Bericht über Online Content, Katja Günther und Mahnbescheide

Unter dem Titel "Mahnbescheid von Internet-Abzockern" berichtete das ZDF in der Sendung Wiso vom 25.02.09 über die unseriösen Methoden der Online Content Ltd. und der Anwältin Katja Günther. In dem Beitrag ging es u.a. auch um einen Mahnbescheid, den deutschlands dreisteste (Ab-)Mahnerin einem Opfer zustellen ließ. Als Interviewpartner war außerdem der Jurist Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern zu Gast im Studio.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Wenn sie als Geneppter einer Abzocke auch einen Mahnbescheid erhalten sollten, müssen sie schnellstmöglich handeln. Dazu reicht es aus, dass sie ein Kreuz auf dem Formular für den Widerspruch machen und diesen innerhalb von zwei Wochen zurückschicken.

Kontrollieren Sie zunächst anhand Ihrer Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege), ob die Forderung berechtigt ist, denn das Gericht hat die Behauptungen des Gläubigers oder der Gläubigerin ungeprüft übernommen. Dabei sollten Sie auch auf in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Inkassokosten achten.

Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder Teilwiderspruch (z.B. begrenzt auf überhöhte Verzugszinsen oder unberechtigte Inkassokosten) einzulegen. Eine Begründung des (Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!

Quelle: meine-schulden.de