02.06.09

Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker

Das Landgericht (LG) Mannheim hat Praktiken des Abofallen-Betreibers Content Service Ltd. für unrechtmäßig erklärt. Content Service betreibt unter anderem die besonders berüchtigte Abzock-Site Opendownload.de. In einem Urteil vom 12. Mai 2009 (Az. 2 O 268/08) attestierten die Richter dem Unternehmen, rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts zu agieren.

Quelle und vollständiger Beitrag: heise.de