23.11.09

Handelsagentur versucht Teilnehmer nach Kaffeefahrt abzuzocken

In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen vor der unseriösen Handelsagentur der Brüder W. & D. Rode. Teilnehmer von Kaffeefahrten sollen durch unberechtigte Rechnungen per Post ein weiteres Mal abgezockt werden.

Vornehmlich ältere Verbraucher, die im Jahr 2007 an einer Kaffeefahrt oder Werbeverkaufsveranstaltung teilgenommen hatten, erhalten gegenwärtig von einer "Handelsagentur Brüder W. & D. Rode" mit Sitz in Goldenstedt Rechnungen über 47,60 Euro. Dieser Betrag würde fällig, weil bei der Auslieferung von Gesundheitsartikeln am Auslieferungstag der Transportaufwand versehentlich nicht berechnet worden sei. Deshalb erlaube sich die Handelsagentur, diese – Zitat: "Regulärkosten in nicht verjährter Zeit hiermit nachzuberechnen".

"Ein erneuter Fall groß angelegter Abzocke", mutmaßt Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen und ergänzt: "Besonders perfide bei diesen Rechnungen ist, dass durch die Gewährung eines Skontoabzuges in Höhe von 3,00 Euro auf einen schnellen Ausgleich der Forderungen gedrungen wird. "Wir wissen, dass gleiche Beschwerden schon in anderen Bundesländern aufgetreten sind und empfehlen Verbrauchern, die Rechnungen nicht zu zahlen, da hierfür kein Rechtsgrund ersichtlich ist."

Die Masche ist nicht neu. Mit einem vergleichsweise geringen Betrag unter 50 Euro versucht man, quasi im Massengeschäft, Geldbeträge einzusammeln und erhofft sich, dass gerade betagte Bürger sich nicht wehren. "Es ist erschreckend", so Dittrich, "dass täglich neue derartige Maschen auftauchen und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass ganz aktuell Gauner mit gefälschten Mahnschreiben der GEZ versuchen, angeblich überfällige Forderungen der GEZ in Höhe von reichlich 70 Euro einzutreiben.

Wir empfehlen allen Verbrauchern, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Forderung haben, nicht vorschnell zu zahlen, die Rechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und bei dem Verdacht eines Betruges auch Anzeige zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen