24.02.10

Akte 2010 über Hilfe bei unerlaubten Abbuchungen

Schluss mit unerlaubten Abbuchungen: Wie AKTE den Zuschauern zur Seite steht

Das Schicksal der 87-jährigen Rentnerin Hildegard G. aus der vergangenen AKTE- Sendung hat Tausende Menschen in ganz Deutschland berührt. Dubiose Gewinnspielunternehmen räumen ihr jeden Monat über 800 Euro vom Konto. Die alte Dame lebt seither am Existenzminimum. Inzwischen ist klar, dass es so etlichen Tausend älteren Menschen im ganzen Land ergeht. AKTE hat in dieser Woche versucht, Juristen, Banker und Politiker zu gewinnen, um den betroffenen Senioren schnell und unbürokratisch zu helfen.

AKTE 20.10 mit wertvollen Tipps für jeden Betroffenen

Quelle und vollständiger Bericht: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Interessant ist die folgende Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses. Nach einer Anfrage zu missbräuchlichen Lastschriften erhielt Akte 2010 eine entsprechende Antwort.

Berlin, 22. Januar 2010 – Das Lastschriftverfahren wird in Deutschland sehr intensiv genutzt.

Jährlich werden mehr als 7 Mrd. Zahlungen per Lastschrift abgewickelt. Der Anteil der missbräuchlichen Einzüge ist äußerst gering. Bemerkt man eine unberechtigte Lastschrift, kann diese formlos und unbürokratisch zurückgegeben werden. Der Kunde erhält den Betrag dann innerhalb kürzester Zeit wieder gut geschrieben. Generell gilt, dass sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, welcher in der Regel quartalsweise erfolgt, Buchungen als genehmigt gelten, sofern der Kunde nicht widersprochen hat. Auch nach dieser Frist können unberechtigte Lastschriften noch bis zu 13 Monate nach der Buchung zurück gegeben werden. Allerdings muss der Kunde dann nachweisen, dass es ihm nicht möglich war, der Belastungsbuchung früher zu widersprechen. Die Empfehlung lautet daher, unberechtigte Lastschriften so schnell wie möglich zurückzugeben, auch damit der Betrag schnellstmöglich wieder dem Konto gutgeschrieben werden kann. Zudem sollte der Kunde seine Bank darauf hinweisen, dass er keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Sein Kreditinstitut wird dann nicht nur den abgebuchten Betrag formlos und unbürokratisch wieder gut schreiben, sondern auch das Kreditinstitut des Lastschrifteinreichers über den Missbrauch des Lastschriftverfahrens unterrichten, damit es gegenüber dem Lastschrifteinreicher tätig werden kann.

Der Anteil der missbräuchlichen Einzüge ist – wie bereits erwähnt – äußerst gering. Sollte ein Missbrauch oder betrügerisches Handeln des Einreichers vorliegen, wird die Bank des Einreichers diesen in der Regel vom Lastschriftverfahren ausschließen, um weitere missbräuchliche Lastschrifteinreichungen zu verhindern. Zudem muss der Einreicher mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die beschriebenen Mechanismen sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit für den Kunden und gleichzeitig für ein äußerst effizientes Verfahren.

Als allgemeine Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir dem Kunden, seine Kontendaten nur dann mitzuteilen, wenn er wirklich einen Vertrag schließen will, und er der Gegenseite auch vertraut. Im Zweifel gilt es, seine Daten nicht preiszugeben. Zudem sollten Kunden ihre Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und ihr Kreditinstitut unverzüglich ansprechen, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen. Grundsätzlich können Kunden ihr Konto für die Belastungen durch Lastschriften sperren lassen. Diese Sperre wirkt dann aber für alle Lastschriften, also auch für GEZ, Telefon, Strom und Versicherung.

ZKA-Federführer

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Quelle und vollständiger Bericht: Sat1 - Akte 2010