13.02.10

Geldinstitut kündigt Katja Günthers Konto

Immer so ein Pech mit den Banken, zumindest in der letzten Zeit trifft da dies häufiger zu für die berüchtige Eintreiberin der Abzock- und Nutzlosbranche. Kaum hat Deutschlands dreisteste Abmahnerin ein neues Konto eröffnet, wird es postwendend wieder gekündigt, wie zuletzt erst wieder bei einem Rosenheimer Kreditinstitut.

Anwältin G. aus München lässt nicht so schnell locker. Auch deshalb ist sie laut Fernsehsender Sat1 "wohl eine der unbeliebtesten Frauen Deutschlands". Im Abmahnen von Internet-Nutzern, die sich nicht mit billigen Tricks abzocken lassen wollen, beweist sie ebenso olympiaverdächtige Ausdauer wie beim Einrichten neuer Konten. Jetzt hat G. ihr Glück auch bei einem Geldinstitut in Rosenheim versucht - und ist erneut abgeblitzt.

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So wird G. auch weiterhin als Mitglied der Anwaltskammer geführt. Die Münchnerin versucht indessen weiter, fleißig Geld einzutreiben. Nach der Niederlage in München besorgte sie sich in Landshut eine neue Kontoverbindung. Als auch dieses geschlossen wurde, eröffnete die Rechtsanwältin jetzt bei einem Rosenheimer Geldinstitut ein Konto, das von Seiten des Hauses unverzüglich wieder gekündigt wurde.

Quelle und vollständiger Bericht: ovb-online

Bestimmte Online-Firmen haben es mit ihren Dienstleistungsangeboten nur darauf abgesehen, ihre ahnungslosen Opfer um ihr Erspartes zu bringen. Manche Rechtsanwälte machen sich zu Komplizen solch Geschäftemacher, so auch Anwältin G. aus München. Sie versendet erst Rechnungen, dann Mahnungen und droht den Geschädigten schließlich mit kostspieligen Gerichtsverfahren. Die durch Abmahn-Methoden zu zweifelhaftem Ruf gekommene Anwältin betreibt damit ein äußerst lukratives Geschäft. Bis zu 20 000 Euro pro Tag soll sie laut dem Fernsehsender Sat1 mit massenhaften Abmahnungen auf Kosten der Internet-Opfer verdienen.

Die Juristin lässt sich nach wie vor auch von Strafanzeigen nicht abschrecken - laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Anzeigen wegen Nötigung und Betruges vor. Anwältin G. lässt nicht so schnell locker, auch was ihre Ausdauer beim Einrichten neuer Konten bei diversen Geldinstituten betrifft. Jetzt versuchte G. ihr Glück nun auch bei einem Rosenheimer Geldinstitut. Die Banken, bei denen die Anwältin bisher ihre Konten führte, wurden ununterbrochen mit Beschwerden überhäuft, worauf diese die bestehende Bankverbindung wieder kündigten. Dagegen ging Anwältin G. zuerst mit einer einstweiligen Verfügung vor, doch es stellte sich schließlich heraus, dass die Reaktion seitens der Geldinstitute rechtens gewesen war. Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Vielzahl an Strafanzeigen ein größeres Ermittlungsverfahren gegen die abgebrühte Münchnerin ein. Das Rosenheimer Geldinstitut kündigte das eingerichtete Konto unverzüglich.

Die Abzockerin steht also momentan ohne Bankverbindung da – ein Problem insofern, da die als Inkasso-Anwältin für mehrere Abo-Fallen tätige Juristin zur Abwicklung ihrer Dienstleistungen ein Konto braucht, dieses sogar Grundvoraussetzung für ihre freie Berufsausübung ist. Das Beispiel zeigt deutlich, dass die Bankverbindung also die Schwachstelle von unseriös arbeitenden Abo-Fallen und deren Geldeintreibern ist.

Quelle: blick-punkt.com

Von der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es Tipps für Opfer, wie man den Abzockern das Handwerk legen kann.