24.03.10

Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern. Das Amtsgericht Leipzig kommt in seinem Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010) zu dem Ergebnis, dass es bei den vermeintlichen Kunden von outlets.de nicht zu einem wirksamen Vertragschluss gekommen ist. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, für diesen nutzlosen Dienst zu zahlen.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, ... und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen. ...

... Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de