29.07.10

Betrügerische Abmahnungen von Claas Schaefer nicht zahlen

Derzeit kursieren wieder einmal Emails, die schlicht und einfach als betrügerischer Abzockversuch zu werten sind. Den Empfängern wird unberechtigterweise eine Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. Um hohe Strafen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollen die Opfer einen Betrag von 150,- € an den Absender, Claas Schaefer aus Bremerhaven, zahlen. Mit dieser Aktion hat Claas Schaefer eine weitere Stufe seiner kriminellen Karriereleiter erklommen. Schon vor Jahren ist Claas Schaefer durch Datensammeln und das Versenden von Spam negativ aufgefallen, die er über seine Webseite webstake.de sowie seine Firma Seaside Media abgewickelt hatte. Daneben betrieb Claas Schaefer auch Landingpages für Abzockseiten. So leiteten die Fängerdomains beispielsweise weiter zu genealogie.de (Genealogie Ltd.), iq-test.de (Online Service Ltd.), flirt-fever oder lebenscheck.com (Interserv AG FZE).

Soeben traf eine Spam-email von webstake.de hier ein. Dahinter steckt ein Claas Schaefer (seaside media) aus Bremerhaven. Darin wird Werbung gemacht für:

wie-alt-werde-ich.info

Beim Aufruf der Domain wird man weitergeleitet auf lebenscheck.com.

Quelle: angesagter.de

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale vor den betrügerischen Abzockversuchen des Claas Schaefer und rät dazu, auf keinen Fall eine Zahlung zu leisten.

Verbraucherzentrale rät zur Anzeige des Abzockversuchs

Derzeit bekommen Verbraucher vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per Brief zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: "Offensichtlich sollen Verbraucher hier wieder einmal auf leichte Art abkassiert werden – Betroffene sollten keinesfalls zahlen!"

Der Absender des Briefes "DIGITALE SICHERHEIT"/Claas Schaefer aus Bremerhaven behauptet, vom Computer sei urheberrechtlich geschütztes Material aufgerufen beziehungsweise herunter geladen worden. Angeblich um strafrechtliche Schritte und eine polizeiliche Hausdurchsuchung sowie Kosten zwischen 12.000 bis 17.000 Euro zu vermeiden, wird zur außergerichtlichen Einigung durch Zahlung von 150 Euro auf ein angegebenes Konto bei der Deutschen Bank Bremerhaven aufgefordert. Die primitive Einschüchterung gipfelt in der Formulierung: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus Gründen der Ermittlungssicherheit vorab keine detaillierten Informationen über unseren Mandanten und die Urheberrechtsverletzung geben können."

Für den Juristen Baumgarten ist jedoch klar erkennbar, dass eine Urheberrechtsverletzung lediglich vorgeschoben wird. Weder wird hier ein Urheberrechtsinhaber benannt noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Auch fehlt der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung völlig. Da das Vorgehen möglicherweise sogar Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg