11.08.10

Haftstrafe für Betrug mit Geisterkonten

Für den Betrug mit gefälschten Überweisungen ist ein 45-Jähriger zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Ulm blieb mit seinem Urteil am Dienstag unter der Höchststrafe von sechseinhalb Jahren, die dem Angeklagten in einer Verfahrensabsprache für sein Geständnis zugesichert worden war.

Er hatte zugegeben, auf die Namen von ahnungslosen Dritten 85 Konten eröffnet zu haben. Demnach veranlasste er 528 Überweisungen auf diese «Geisterkonten» und hob insgesamt 200 000 Euro von diesen ab. An die Daten kam er über das Internet. Der Mann war wegen ähnlicher Taten bereits 2006 verurteilt worden.

Quelle: SÜDKURIER

Der 45-Jährige war wegen ähnlicher Taten bereits im Jahr 2006 vom Landgericht Ellwangen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Ein Teil war zur Bewährung ausgesetzt worden. ...

Quelle: SWR.de - Nachrichten