12.10.10

Internet-Abzocke durch Deutsche Zentral-Inkasso

"Zurzeit können wir uns vor Anrufen besorgter Verbraucher kaum retten", sagt Heike Linster von der Dillinger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes (VZS). Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster "unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.

"Um Druck für eine erfolgreiche Beitreibung angeblicher Forderungen der IContent GmbH aufzubauen, die die Internetseite outlets.de betreibt, verschickt die Inkassofirma nun die Kopie eines Urteils des Amtsgerichts Witten, welches angeblich bestätigt, dass die Forderung begründet ist", sagt Linster. Die Juristin der Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. "Bevor sich Verbraucher vorschnell zur Zahlung der geforderten 153 Euro entschließen, sollten sie Folgendes beachten: Dem Urteil liegt keine Klage des Seitenbetreibers von outlets.de zugrunde." Vielmehr habe ein Nutzer der Internetseite gegen eine Geldforderung geklagt - bei dem Verfahren aber Fehler gemacht, die seine formale Position vor Gericht geschwächt hätten. "Hätte der Seitenbetreiber selbst geklagt, hätte er einen wirksamen Vertragsschluss beweisen müssen", betont Linster. "Gerade das war hier aber nicht der Fall."

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung