26.10.10

Vor win-finder warnt die Verbraucherzentrale Thüringen

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer neuen Abzockmasche des Gewinnspieleintragungsdienstes "win-finder. Vermeintliche Ansprüche werden nicht über separate Rechnungen, sondern direkt über die Telefonrechnung geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu prüfen.
Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich derzeit Beschwerden über "win-finder", einen nach eigenen Angaben "innovativen Gewinnspieleintragungsdienst". Innovativ erscheint allerdings weniger das Angebot des Anbieters, als vielmehr die Praxis, vermeintliche Ansprüche nicht per separater Rechnung, sondern direkt über die Telefonrechnung zu erheben. Vor allem ältere Verbraucher berichteten, dass sie überraschend angerufen wurden und von einem angeblichen Gewinn die Rede gewesen sei. Offensichtlich entlockte man den vermeintlichen "Gewinnern" dabei auch verschiedene personenbezogene Daten. Die böse Überraschung kam mit der nächsten Telefonrechnung. Die vermeintlichen Forderungen des Anbieters wurden als "Beiträge anderer Anbieter" in Rechnung gestellt. Im Nachhinein können sich die Betroffenen allerdings nicht daran erinnern, einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein, dessen Abrechnung über die DTAG (Deutsche Telekom AG) erfolgen sollte. Beim Studium der Internetseite von www.win-finder.com. stößt man jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Hinweis, dass Fakturierungs- und Inkassoleistungen über die DTAG erfolgen.

So können sich Betroffene wehren:

  • Widersprechen Sie der Telefonrechnung und begleichen Sie lediglich den unstreitigen Betrag. Teilen Sie der DTAG mit, wie der Anbieter vorgegangen ist, und dass Sie sich gegen die unberechtigte Forderung wehren werden.
  • Auf eine Mahnung sollten Sie reagieren. Fordern Sie vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag. Zudem sollte vorsorglich der behauptete Vertrag widerrufen und anfochten werden.


Der Hinweis des Anbieters, der Vertrag sei nicht widerrufbar, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen rechtlich nicht haltbar. Ggf. sollte gegenüber der DTAG auch Unmut darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass sie mit Anbietern zusammen arbeitet, die auf unlautere Weise agieren.

Die Verbraucherzentrale Thüringen befürchtet, dass künftig mehr Anbieter ihre vermeintlichen Ansprüche über die Telefonrechnung geltend machen. Verbraucher sollten deshalb ihre Telefonrechnung regelmäßig und genau prüfen. Das gilt insbesondere auch für Online-Rechnungen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen