17.01.11

Sparkasse muss kein Konto für Abzocker führen

Sparkassen können nicht verpflichtet werden, für zwielichtige Firmen Konten einzurichten und zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Fall eines Inkasso-Büros aus dem Kreis Offenbach entschieden.

Das Inkasso-Büro ist für mutmaßliche Internet-Abzocker tätig, die ihre Kunden mit versteckten Preishinweisen in sogenannte Abo-Fallen locken. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung