25.04.11

GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH unterliegt vor Gericht

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39.85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW werden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.

Zum Verkündungstermin am 15.4.2011 hat das Landgericht Düsseldorf jetzt ein Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich“, so RA Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW. „Das Urteil war notwendig, um bei der Vielzahl von Betroffenen endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Ein derartiges Beschwerdeaufkommen aus der Wirtschaft zu einem einzigen Formularversender konnten wir seit Jahren nicht mehr beobachten. Hier wird auf massive Weise der Versuch unternommen, Gewerbetreibenden Verträge unterzuschieben und dann auch noch die Zahlung anzumahnen. Außerdem besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem Monatspreis und den tatsächlichen Gesamtkosten. Das Gericht hat ein deutliches und notwendiges Signal gesetzt, damit Gewerbetreibende nicht weiterhin getäuscht und zu überteuerten Zahlungen verleitet werden.“ ...

Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität