27.04.11

Klatsche für Telomax vom Oberverwaltungsgericht NRW

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 100.000, Euro festgesetzt.

Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, 13 B 237/11