20.04.11

Online - Kriminelle legen PC lahm und fordern Strafgeld

Unter Missbrauch des Namens des Bundeskriminalamtes versuchen Online-Kriminelle derzeit auch Verbraucher Sachsen-Anhalts mit nahezu erpresserischen Methoden abzuzocken. Ein Trojaner sperrt das Betriebssystem des heimischen PC und behauptet in einer angeblich "offiziellen Mitteilung des Bundeskriminalamtes", dass durch die Bundespolizei ein Vorgang illegaler Aktivitäten erkannt worden sei. Dem Betroffenen wird unterstellt, er habe Seiten pornografischen Inhaltes, Kinderpornografie, Sodomie und Gewalt gegen Kinder aufgerufen, abgespeichert sowie E-Mails mit terroristischen Hintergründen versandt. Die Sperrung des PC soll die illegalen Aktivitäten des Verbrauchers - die Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik darstellen - unterbinden. Wer seinen Computer wieder nutzbar machen will, soll innerhalb von 24 Stunden eine Strafe von 100 Euro zahlen, ansonsten würde die Festplatte unwiderruflich formatiert und damit gelöscht werden. Die Zahlung soll über den anonymen Internet-Zahlungsservice "Ukash" erfolgen. Dazu muss ein Ukash-Coupon im Wert von 100 Euro an Tankstellen oder Kiosken erworben, der entsprechende Coupon-Code in ein Zahlungsformular eingegeben und an eine angebliche E-Mail-Adresse des Bundeskriminalamtes versandt werden. Dann würde der Computer wieder freigeschalten werden.

Was hier abläuft - so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. - ist der Versuch einer dreisten Online-Abzocke. Unbescholtene Verbraucher werden auf verwerfliche Art und Weise zu angeblichen "Strafzahlungen" erpresst, die natürlich auf keinen Fall geleistet werden sollten. Eine Bundespolizeibehörde würde niemals derartig vorgehen. Schreibfehler, E-Mail-Adresse und Zahlungsweg weisen ganz klar auf Online-Kriminelle hin. Betroffenen wird eine Anzeige gegen Unbekannt bei ihrer zuständigen Polizeidienststelle empfohlen. Dort wo sich der Trojaner eingenistet hat, hilft laut Computerexperten nur der Start des Rechners von einer Reparatur-CD, mit der das System wieder hergestellt werden kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt