27.04.11

top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

Rechtliche Maßnahmen gegen die Betreiber von Kostenfallen im Internet sind oft nur schwer durchzusetzen, weil eine ladungsfähige Anschrift meist nicht zu ermitteln ist. Um ihnen das Leben schwerer zu machen, will die Verbraucherzentrale den Seitenbetreibern und deren Inkassounternehmen daher möglichst schnell die Möglichkeit entziehen, ihr unredliches Geschäft zu betreiben und Forderungen über Banken und Sparkassen einzuziehen. Daher hat sie ein Musterschreiben entwickelt, das Betroffene an Sparkassen und Banken senden sollten, deren Konten für den Einzug offensichtlich unberechtigter Forderungen missbraucht werden. Das Musterschreiben für die Banken kann unter www.vz-rlp.de/muster-banken herunter geladen werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Erwähnenswert ist außerdem noch die Tatsache, dass sich die Content Services Ltd. in Liquidation befindet. Im britischen Handelsregister findet sich seit dem 19.04.2011 ein entsprechender Eintrag.

19-04-2011   First notification of strike-off action in London Gazette 

Quelle: ukdata.com