01.04.11

Warnung vor falschen Abmahnungen per eMail

Immer wieder berichteten sächsische Verbraucher in den letzten Monaten, dass im E-Mail-Postfach dubiose Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gefunden wurden. Die Schreiben unterscheiden sich dabei kaum. Aktuell wird per E-Mail behauptet, dass ein Rechtsanwalt Kaltbrenner die Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH vertritt und wegen der Verletzung zahlreicher Rechte ein außergerichtlicher Schadensersatz in Höhe von 100 € zu zahlen sei.

„Hier handelt es sich um einen weiteren Versuch, mit der Verunsicherung der Verbraucher und ohne viel Aufwand an Geld zu kommen“, informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Grundsätzlich werden urheberrechtliche Abmahnungen nicht per E-Mail versendet. Darüber hinaus strotzen die Schreiben auch dieses Mal vor inhaltlicher und rechtschreiblicher Fehler. Viele Fehler davon sind seit Beginn der Masche bekannt und die Versender dieser Art des E-Mail-Spams haben sich bisher nie die Mühe gemacht, diese zu korrigieren. „Wenn es nicht so ärgerlich wäre, könnte man z.B. darüber schmunzeln, dass sich die Versender der Spam-E-Mails im aktuellen Fall nicht einmal die Zeit genommen haben, die Frist für die Zahlung per Ukash oder Paysafecard auf einen Termin im Jahr 2011 statt 2010 zu legenldquo;, so Wagner weiter.

Auch wenn diese Fälle angeblicher Urheberrechtsabmahnungen per E-Mail rechtlich nicht ernst genommen werden müssen, sollte man trotzdem die Gelegenheit nutzen, um über die eigene digitale Sicherheit nachzudenken. Spam-E-Mails sollten nicht geöffnet bzw. darin enthaltene Links nicht angeklickt werden. Auch der sparsame Umgang mit persönlichen Daten im Internet kann helfen, dass man E-Mail-Adresssammlern nicht in die Hände fällt, die dann die E-Mail-Adresse ihres Opfers für undurchsichtige Machenschaften nutzen. Die regelmäßige Aktualisierung von Firewall und Anti-Virenprogramm soll vor Schadprogrammen schützen, die per verseuchter E-Mails oder Internetseiten auf den heimischen PC Zugriff nehmen wollen.

Keine Entwarnung kann für diejenigen gelten, die eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung tatsächlich auf dem Postwege von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Hier sollte der Vorwurf von einem Experten geprüft werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine Erstberatung zum Thema Urheberrecht ist auch in zahlreichen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu erhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen