01.04.11

Wohlfühl-Reisen abgemahnt von Verbraucherzentrale

Wie Familie K. aus Hohen Neuendorf buchten auch viele andere Brandenburger bei einer Kaffeefahrt des Schweizer Veranstalters Wohlfühl Reisen AG mehrtätige Reisen „für null Euroldquo;. Doch wie meist bei angeblichen Schnäppchen langte der Veranstalter nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu – und übergab nicht einmal den obligatorischen Reisesicherungsschein zur Insolvenzabsicherung für die Kunden. Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk rät deshalb: „Reisende sollten den Vertrag sofort kostenfrei stornieren und ihre Zahlungen zurück verlangen!ldquo; Gleichzeitig hat die Verbraucherzentrale Brandenburg den Veranstalter abgemahnt, um den Anbieter auf diese ungesetzliche Verfahrensweise hinzuweisen und Verbraucher künftig vor Zahlungen an nicht insolvenzversicherte Reisever-anstalter zu schützen. Sichert sich Wohlfühl Reisen künftig nicht in Deutschland gegen eine mögliche Insolvenz ab, wird die Verbraucherzentrale gerichtliche Schritte prüfen.

Der Reisesicherungsschein zur Insolvenzabsicherung soll Reisende darüber informieren, bei welchem Versicherer oder bei welcher Bank ihr Reiseveranstalter und damit auch ihre Zahlungen gegen eine mögliche Insolvenz abgesichert sind. Juristin Fischer-Volk erläutert: „Reiseveranstalter wie die Schweizer Wohlfühl Reisen AG, die ihren Firmensitz nicht in der Europäischen Union haben, müssen sich bei einem in Deutschland ansässigen Insolvenzversicherer gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit absichern, bevor sie Reiseverträge mit Verbrauchern aus Deutschland schließen.ldquo;

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg