02.06.11

Branchenbucheinträge: scheinbar kostenlose Angebote genau prüfen

Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich die Beschwerden über fragwürdige Branchenbuchangebote. Mit einem Formular versuchen diverse Verlage meist kleine Gewerbetreibende, Freiberufler aber auch Verbraucher zur Unterschrift für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis zu bewegen. "Auffällig sind die amtlich wirkenden Titel wie Gelbes Branchenbuch oder Gewerbeauskunfts-Zentrale, die wohl für entsprechende Aufmerksamkeit der Adressaten sorgen sollen", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Juristin rät, auch scheinbar kostenlose Offerten genau durchzulesen und auf versteckte Kostenhinweise zu prüfen. Die Kosten können sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden.

Den Verbraucherschützern ist die Masche zur Genüge bekannt: Das oft bereits ausgefüllte Formular erwecke den Anschein eines kostenfreien Services. Meist werde man aufgefordert, fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze kostenlos zurückzusenden. "Und hier ist der Haken", so Rechtsexpertin Halm. Mit der Rücksendung wird ein Vertrag geschlossen, und der ist alles andere als kostenfrei. Jährlich fallen Gebühren von einigen hundert Euro für derart fragwürdige Register an. Dies wird erst bei genauer Betrachtung des Kleingedruckten klar. Wer darauf reingefallen ist, kann den Vertrag unter Umständen wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ein Widerrufsrecht besteht nur für private Endverbraucher, nicht aber für Gewerbetreibende, Selbstständige oder Freiberufler. Diese sollten sich zur Unterstützung an ihre Kammern (IHK, Handwerkskammer oder Verbandskammer) wenden oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern