01.07.11

Inkasso aus Kroatien will unberechtigte Forderungen eintreiben

Sächsische Verbraucher staunten nicht schlecht, als sie Post aus Kroatien von einem Inkaso Zaštita aus Marina in Kroatien erhielten. Angeprangert wurde eine angebliche Forderung einer Firma Teleglück Gewinnspiel-Service Teleglück GmbH oder auch der DGC Gewinnspiel-Service Tanagra AG, beide in Pfäffikon/Schweiz ansässig. Die Verbraucher sollten per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, der bisher nicht gekündigt wurde und der sich alle drei Monate automatisch verlängern würde. Beträge von 80 bzw. 133 Euro ständen nun offen und müssten eingetrieben werden. Angeblich wären Versuche, die Forderung über das Konto einzutreiben fehlgeschlagen und Rücklastschriften erfolgt. Nun wolle man sich gütlich einigen und statt der aufgelaufenen Beträge nur die niedrigen Beträge einfordern. Wer allerdings die gesetzte Nachfrist verstreichen ließe, müsse damit rechnen, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden würden.

Bei Forderungen aus dem Jahr 2007 ist bereits Verjährung eingetreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, diese angeblichen Forderungen genau zu prüfen. Hatte man keinen Vertrag abgeschlossen oder sind die Ansprüche bereits verjährt, sollte das der Firma sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben mitgeteilt und die Forderung zurückgewiesen werden.

Danach braucht man nicht mehr zu reagieren. Nur wenn ein Mahnbescheid eines Gerichtes im Briefkasten zu finden ist, muss unbedingt reagiert werden. Ein Widerspruch ist dann innerhalb von zwei Wochen vonnöten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Bei den angeblichen Schweizer Firmen Teleglück Gewinnspiel-Service Teleglück GmbH und DGC Gewinnspiel-Service Tanagra AG, welche als Inhaber der Forderungen genannt werden, handelt es sich offensichtlich um nicht existente Unternehmen. In den betreffenden Handelsregistern werden keine passenden Einträge zu den erwähnten Firmen angezeigt.