16.07.11

Verstorbenen zu Kaffeefahrt eingeladen

"Claudia hat Geburtstag - feiern Sie mit!" Solche "Gala-Einladungen", die sich später zumeist als Verkaufsveranstaltungen entpuppen, werden derzeit im Kreis Offenbach an vornehmlich ältere Menschen verschickt. In einem Fall erhielten die Hinterbliebenen eines vor drei Jahren verstorbenen Mühlheimers von einem Reiseclub aus dem Kreis Papenburg die Hochglanzbroschüre, in der mit allerlei kostenlosen Überraschungen geworben wird.

Die Kriminalpolizei warnt immer wieder vor der Teilnahme an solchen "Ausflügen ins Grüne", denn sitzt man erst einmal im Bus, dann fällt es vielen schwer nein zu sagen. Geschultes Verkaufspersonal versteht es in der Regel mit rhetorischem Geschick völlig überteuerte Produkte, Arzneimittel, Reisen oder ähnliches an die Frau oder den Mann zu bringen.

"Trotz wiederholter Warnungen vor solchen Kaffeefahrten fallen leider immer noch viele Senioren darauf herein und müssen erkennen, dass nicht das versprochene Programm, sondern eine Werbeveranstaltung im Vordergrund steht. Nicht selten werden sie dann von windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen, die oftmals ihr monatliches Einkommen übersteigen", warnt Polizeipräsident Roland Ullmann. Der Polizeichef weiß: "Niemand hat etwas zu verschenken und bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft". Die als Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht grundsätzlich nichts gegen eine Kaffeefahrt, Sie sollten aber wissen, worauf Sie sich einlassen.
  • Fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen