21.10.11

Geständnis im Gewinnspielprozess nicht ausreichend

Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. hat als erster Angeklagter vor dem Landgericht Bielefeld ein Geständnis abgelegt. Doch den Richtern der 9. Strafkammer ging diese Erklärung gestern nicht weit genug. Sie bezeichneten das Geständnis als ungenügend. Nun fühlt sich das Gericht nicht mehr an eine Strafzusage von bis zu sechs Jahren Haft gebunden.

Das Paderborner Ehepaar Daniela (37) und Thorsten S. (40) sollen mit dem Schweizer Kaufmannn und ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W. (48) im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft Bielefeld aus, die das Trio des "bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges" angeklagt hat.

Die Vorwürfe der Anklage räumte er danach mit einer eigenen Erklärung "voll" ein. "Die Konteninhaber wurden getäuscht", sagte er, "so ist es zu den Lastschrifteinzügen gekommen". ...

... "Ich räume den bandenmäßigen Betrug ein." Als einen Mittäter benannte er dann einen im Rheinland lebenden gebürtigen Rumänen. Eine von der Strafkammer geforderte Vereinbarung mit weiteren Mittätern – "Zu einer Bande gehören drei Leute", so der Richter – wollte der Ex-Hotelier indessen nicht preisgeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung