14.10.11

Inkassoverband fordert Aufsicht über Inkassounternehmen

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen. „Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin. „Das bringt Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern.“

Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen „dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt. Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. „Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen", so BDIU-Präsident Spitz, „wie es sie auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat."

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Registrierung als Inkassodienstleister sind strafrechtliche Unbescholtenheit und der Nachweis von geregelten wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem müssen Inkassodienstleister Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen sowie über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Es können sowohl Unternehmen als auch qualifizierte Personen registriert werden, die im Unternehmen tätig sind und für die die oben genannten Voraussetzungen gelten.

Der BDIU regt an, die bis Juni 2008 im damals geltenden Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkassounternehmen und die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das Rechtsdienstleistungsgesetz zu übernehmen. „Das haben wir im Übrigen schon bei der Einführung des RDG so gefordert", betont Spitz. „Die Erfahrung von drei Jahren Rechtsdienstleistungsgesetz zeigt, dass eine Nachjustierung dringend notwendig ist - das ist im Interesse der Inkassowirtschaft, fördert die Rechtssicherheit für Gläubiger und trägt dazu bei, dass Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern geschützt werden können."

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)