25.10.11

Polizei warnt vor Betrugsmasche mit Kleinanzeigen

Gewerbetreibende in Münster erhalten in diesen Tagen vermehrt Faxe einer in England ansässigen Firma. Scheinbar unverfänglich werden sie darin aufgefordert, ein bereits abgedrucktes Inserat zu überprüfen. Dass sich im Kleingedruckten ein mit hohen Folgekosten verbundener Vertrag befindet, ahnen die wenigsten. Die Kripo Darmstadt ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs.

"Die Masche ist eigentlich alt, kommt aber in regelmäßigen Abständen immer wieder vor", so Annerose Siegler, Leiterin des Darmstädter Betrugskommissariats. Die Betroffenen, meist Kleinunternehmer, hatten in der Regel zuvor Anzeigen in einer örtlichen Bürgerinformationsbroschüre geschaltet. Diese wird regelmäßig im Auftrag der Gemeinde Münster gedruckt und dient der allgemeinen Information. Vor etwa 14 Tagen sei eine Neuauflage der Broschüre in Münster veröffentlicht worden. Scheinbar haben die Betrüger nur hierauf gewartet.

Kurze Zeit nach der Veröffentlichung erhielten die ersten Unternehmer bereits Anrufe. In den folgenden Gesprächen wurde ihnen ein Fax angekündigt. Mittels diesem solle lediglich eine Überprüfung der zuvor veröffentlichten Anzeige statt finden. Der Anrufer bat, dieses doch nach Erhalt schnellstmöglich zurück zu senden. Das angekündigte Fax einer in England ansässigen Firma erreichte die Unternehmer dann meist unmittelbar nach dem Anruf. Auf diesem abgebildet war, neben reichlich Kleingedruckten, eine Kopie der zuvor in der Gemeindebroschüre veröffentlichten Anzeige. Die Betroffenen waren wegen des vorangegangenen Gesprächs im Glauben, dass es sich lediglich um die angekündigte Überprüfung ihrer Annonce handelte. Das Kleingedruckte wurde daher meist nur schnell überflogen und das Fax anschließend unterschrieben zurück an den Absender geschickt. Was die wenigsten ahnten: Im Kleingedruckten des Fax verbirgt sich ein neuer Vertrag, den die Betroffenen unfreiwillig mit der Unterzeichnung eingehen. Dieser beinhaltet eine kostenintensive Neuauflage der Anzeige in einer noch zu veröffentlichen Broschüre. Nach den bisherigen Erfahrungen bekommen die Betroffenen diese aber in der Regel nie zu Gesicht; ob und wo diese veröffentlicht wird, steht buchstäblich in den Sternen. "Die Gemeinden wenden sich mit einem Brief an ihre örtlichen Gewerbetreibenden. Eine telefonische Akquise erfolgt daher in aller Regel nicht", sagt Siegler.

Das Betrugskommissariat der Darmstädter Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zwar ist das Übersenden eines Vertragsangebots per Fax prinzipiell zulässig. "Verbunden mit dem vorangegangenen Gespräch wurde aber mit dem Fax der Eindruck geweckt, dass nur eine Korrektur der bestehenden Annonce stattfinden soll. Von einer weiteren, kostenpflichtigen Anzeige war in dem Gespräch nie die Rede. Es besteht somit für uns der Verdacht des Betrugs", so Annemarie Siegler. Die Kripo erwartet, dass in nächster Zeit sich noch weitere Betroffene melden werden.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen