14.12.11

Telefonkunden müssen falsche Posten nicht bezahlen

Telefonfirmen dürfen nicht einfach den Festnetzanschluss sperren, wenn der Kunde die Rechnung nicht komplett bezahlt. Das Landgericht München I gab einer Hamburgerin Recht, die in ihrer Telefonrechnung rund 163 Euro für Sondernummern und Servicedienste fand. Die Kundin gab an, dass sie diese nie vereinbart und nie genutzt hatte. Sie hatte deshalb die falschen Posten abgezogen und nur den Restbetrag überwiesen.

Ihre Telefonfirma Telefónica Germany durfte weder mit einer Sperre drohen noch sie wahr­machen, ohne die Forderung zu beweisen. Es müsse vermieden werden, dass Verbraucher unbe­rechtigte Beträge bezahlen, weil ihnen sonst eine Sperre droht (Az. 37 O 21210/11). ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest