02.02.12

Ärger um melango.de nimmt nicht ab

Die Kritik an demOnline-Shop melango.de reißt nicht ab. Immer wieder melden sich Betroffene bei OpSec, um ihrem Ärger über die unseriösen Geschäftspraktiken Luft zu machen. Auch in diesem Monat erhielt OpSec Meldungen, die die Markenschutzexperten dazu veranlassten, dem Betreiber der B2B-Plattform melango.de erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ zu verleihen.

Aufgrund verschiedener Beschwerden über den Online-Shop melango.de, der Gewerbetreibenden hauptsächlich Restposten und Konkursware zu besonders günstigen Preisen anbietet, zeichnete OpSec den Betreiber in der Vergangenheit bereits zweimal mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus – zum ersten Mal im November 2008 und zuletzt im September 2010. Da OpSec jedoch auch weiterhin Meldungen von Betroffenen erhält, die die Geschäftsmethoden von melango.de kritisieren, haben sich die Markenschutzexperten dazu entschieden, dem Betreiber in diesem Monat erneut die unrühmliche Trophäe zu verleihen.

Wie aus den Meldungen hervorgeht, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, ist das Hauptproblem nach wie vor die kostenpflichtige Mitgliedschaft über 24 Monate, die man automatisch abschließt, wenn man sich auf der Seite registriert, was erforderlich ist, um das Angebot überhaupt nutzen zu können. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass Nutzer auf der Seite nicht ausreichend über die Kostenpflichtigkeit informiert werden. So befindet sich auf der Startseite kein Kostenhinweis und die AGB sind sehr versteckt. Erst wenn man ganz weit nach unten scrollt, gelangt man zu dem Button „Allgemeine Nutzungsbedingungen“. Die Schrift ist jedoch recht klein und in einem unauffälligen Grau gehalten. Klickt man die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen“ an, muss man ebenfalls erst einmal nach unten scrollen, um zu Paragraph fünf „Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung“ zu gelangen. Dort gibt es dann schließlich einen weiteren Link zur Preisliste.

Zwar befindet sich auch ein Kostenhinweis auf der Anmeldeseite oben rechts, allerdings ist dieser leicht zu übersehen, da er nicht auf gleicher Höhe wie das Anmeldeformular liegt. Zudem, und das ist der zweite Kritikpunkt, rechnen Kunden in der Regel überhaupt nicht mit derartigen Zusatzkosten, da man bei anderen Handelsplattformen normalerweise kein Abo abschließen muss, um dort einkaufen zu können.

Beide Kritikpunkte sind auch Bestandteil eines Urteils, das das Amtsgericht Dresden am 5.10.2011 verkündet hat. Darin wurde einer Kundin, die gegen die Mitgliedsgebühr geklagt hatte, Recht gegeben. Dem Betreiber von melango.de stehe kein Zahlungsanspruch zu. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die 24-monatige Mitgliedschaft und die Kostenpflichtigkeit der Leistungen von melango.de überraschend seien, da dies – wie oben bereits erwähnt – bei anderen Online-Shops, in denen man Produkte käuflich erwerben kann, in der Regel nicht üblich ist. Auch der nicht ausreichende Hinweis auf die Kosten wurde vom Gericht bemängelt.

Quelle und vollständiger Bericht: Das Schwarze Schaf