01.05.12

Staatsanwaltschaften warnen vor E-Mails mit Schadsoftware

Unter verschiedenen Email-Accounts werden zur Zeit Emails an eine Vielzahl von Personen versandt. Darin werden unterschiedliche Staatsanwaltschaften als vermeintliche Urheber genannt. Inhaltlich haben die Emails folgendes Muster:

Von: xxxxx
Gesendet: Freitag, 27. April 2012 09:31
An: xxxxx
Betreff: Urheberrecht Verletzung Aktenzeichen 965556231

Sehr geehrte(r) xxxxx,

Ihre Email Adresse ist in der konfestierten Datenbank von Webseite kinos-to angemeldet worden.
Auf diesem Portal wurden von Ihnen rechtswidrig Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Filmen erstellt.

Die Strafe für diese Straftat kann bis zu 750 Euro betragen.
Es wird ein Zivilverfahren nach § 102(a) gegen xxxxx geführt wo Ihre IP mit Täter IP verglichen wird.

Die genauen Teilnehmerdaten so wie die IP und das Datum finden Sie im Anhang.
Es ist auch eine Tätererklärung nach § 315 BGB im Anhang zu finden, welche ausgefüllt und an uns zurück gemailt werden muss.

Hochachtungsvoll Staatsanwaltschaft Berlin

Die betreffenden Staatsanwaltschaften weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht Urheber dieser Emails sind und warnen davor, die Anhänge zu diesen Emails zu öffnen. Es handelt sich dabei um Zip-Dateien, die ersten Bewertungen zufolge Schadsoftware enthalten.