12.06.12

Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle

Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter nicht vorab darauf hingewiesen hat, dass Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15. Mai 2012 (Az. 11 U 86/11), das heise online vorliegt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de