20.07.12

Notar verhaftet wegen Anlagebetrug mit Schrottimmobilien

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Anlagebetruges mit sog. „Schrottimmobilien als Steuersparmodell“ konnten die Ermittler am Mittwoch (18.07.2012) vier Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und im Berliner Umland sowie einen Haftbefehl wegen bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betruges in 18 Fällen gegen einen Berliner Notar vollstrecken. Außerdem wurden diverse Beweismittel sichergestellt.

Zuvor waren bereits am 13.06.2012 vom Landgericht Berlin neun angeklagte Immobilienhändler wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, wobei das Gericht in jenem Verfahren die maßgebliche Mitverantwortung der Notare und Banken festgestellt hatte. Den Immobilienerwerbern wurden betrügerische Anlagemodelle verkauft, die in der Regel scheitern mussten und im Ergebnis regelmäßig bei den Erwerbern zu Kreditkündigungen, großen finanziellen Problemen und Privatinsolvenzen führten. Das Betrugssystem wurde vom mittlerweile rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilten Kai-Uwe K. geführt, der die Überrumpelung der in der Regel unbedarften, geschäftlich unerfahrenen Anleger strikt durchorganisert hatte (unerlaubte telefonische „Kaltakquise“ durch Callcenter, Erstbesuch in der Wohnung der Erwerber durch sog. „Vorabler“, Beratungsgespräche durch gut geschulte Berater, kurzfristiger Notartermin, Finanzierungsabwicklung, „Nachbetreuung“). Diverse Unternehmungen, in denen teilweise beliebig eingesetzte Scheingeschäftsführer als „Strohleute“ eingesetzt waren, waren Bestandteil des Betrugssystems.

Das System basierte auf einer engen Mitarbeit tatbeteiligter Notare. Der heute festgenommene 51-jährige Notar Marcel E. war als mutmaßliches Bandenmitglied absprachegemäß für die hauptbeschuldigten Immoblienhändler ständig erreichbar (sogenannter „Mitternachtsnotar“), um die betrügerischen Anlagegeschäfte kurzfristig und jederzeit beurkunden zu können und leistete seinen Tatbeitrag zur Überrumpelung der „Anleger“ insbesondere durch eine unübliche Trennung des Kaufvertrages in Angebot und Annahme sowie der Nichteinhaltung vorgeschriebener Belehrungen und Missachtung der Formvorschrift der „14 Tage Frist“. Diese verlangt, dass der Kunde vor Vertragsschluss 14 Tage Zeit hatte, sich mit dem Kaufangebot/Exposé auseinander zu setzen.

Weitere Verschleierungsmaßnahmen dienten dem Zweck, die Identität des Notars und die Rechtsverbindlichkeit der Beurkundung gegenüber den Anlegern zu verschleiern. Zwischen dem Organisator Kai-Uwe K. und dem beschuldigten Notar war ein „Rahmenvertrag“ vereinbart, demzufolge sämtliche Kunden vom Notar mit allen Mitteln zur Unterschrift des tatsächlich bereits bindenden Kaufvertragsangebots gebracht werden sollten.
Die Finanzierungen wurden durch die über weitere Vermittler an diverse Banken, vor allem Direktbanken vermittelt.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt dauern an.

Quelle: Gemeinsame Meldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin