28.07.12

Rechtsanwalt sendet Zahlungsaufforderungen vom Friedhof

Estesa Ltd., Inhaber der Homepage Italia-programmi hat eine weitere Mahnung ausgetüftelt, mit welcher die Verbraucher terrorisiert werden: dieses Mal hat Estesa Ltd. einen überhundertjährigen Rechtsanwalt beauftragt, der - direkt vom Friedhof aus, wo er nun schon seit 20 Jahren in Frieden ruht - per E-Mail Zahlungsaufforderungen an die Verbraucher sendet.

In den letzten Tagen sind beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen zahlreiche Anfragen von besorgten Verbrauchern eingegangen, die weiterhin Mahnungen vonseiten der Estesa Ltd., Betreiber der Seite italia-programmi, aber auch von einer renommierten Anwaltskanzlei in Rom erhalten.

Das EVZ hat sofort die nötigen Recherchen angestellt: diese haben ergeben, dass der von italia-programmi beauftragte Rechtsanwalt über hundert Jahre alt ist - Geburtsjahr 1906 - und bereits seit 20 Jahren tot ist. Dieser verstorbene Rechtsanwalt soll nun also die zweite Rate des Abo-Vertrages, den der Verbraucher anscheinend abgeschlossen haben soll, eintreiben. In besagter Zahlungsaufforderung, die mittels E-Mail - wie es scheint direkt aus dem Sarg - verschickt wird, fordert der Anwalt nicht nur zur Zahlung der zweiten Rate auf, sondern auch zur Begleichung der durch seinen Einsatz entstandenen Kosten.

Die Berater des EVZ haben weiters festgestellt, dass die Inhaber der Homepage italia-programmi, die sich anscheinend durch die von der italienischen Wettbewerbsbehörde verhängten Strafe, nicht im geringsten einschüchtern lassen, wie ein Chamäleon auch ihr Erscheinungsbild geändert haben. Estesa Ltd. hat nicht lediglich die Domain der Homepage italia-programmi von italia-programmi.net auf italia-programmi.org erweitert, sondern hat auch seinen Rechtssitz von den Seychellen nach Zypern verlagert.

Sogar das Bankkonto, auf welches in den letzten Monaten viele eingeschüchterte Verbraucher die geforderte Summe eingezahlt haben, wurde geändert. Und zusätzlich ist auch italia-programmi selbst wieder aktiv und sendet Zahlungsaufforderungen direkt an jene Verbraucher, die bereits bezahlt hatten. Aber diese Mahnungen beziehen sich nicht, wie vermutbar, auf die zweite Rate des mit italia-programmi abgeschlossenen Abonnements; denn darum kümmert sich ja der verstorbene Rechtsanwalt. Die Aufforderungen beziehen sich auf einen scheinbar neuen 2-Jahresvertrag, den der Verbraucher abgeschlossen habe, um die Dienste von italia-programmi.org in Anspruch nehmen zu können.

Das EVZ rät natürlich all jenen Verbrauchern, die über Post oder mittels E-Mail Zahlungsaufforderungen von italia-programmi oder aber vom verstorbenen Rechtsanwalt erhalten, diese auf keinen Fall zu zahlen! Die Erfahrung zeigt, dass auch nach erfolgter Zahlung die Mahnungen weiterhin gesendet werden, in der Hoffnung, dass die angewandte "Terrorstrategie" weiterhin Früchte tragen möge.

Quelle: EVZ - Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)