06.07.12

Unister darf nicht mit Verbraucherschutz-Siegel werben

Das Leipziger Unternehmen Unister darf auf seinem Online-Portal fluege.de nicht mehr mit dem Siegel "Verbraucherschutz.de empfohlen 2012" werben. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag. Die Richter gaben einer Klage der Bundesverbraucherzentrale statt. Bei Zuwiderhandlungen droht Unister ein Bußgeld von 250.000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: MDR INFO — zum Video: mdr Mediathek