24.08.12

Kaffeefahrt-Veranstalter aus Lastrup wegen Formfehlers frei

Der zweite Verhandlungstag gegen einen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup dauerte vor dem Oldenburger Landgericht am Dienstag nur eine halbe Stunde. Dann stand der Freispruch für den Angeklagten fest. Die Berufungskammer hob damit ein erstes, vom Cloppenburger Amtsgericht gefälltes Urteil auf. ...

... Das Landgericht gab dem Amtsgericht Recht, ging aber aufgrund der Abweichung von der Anklage von einem Formfehler aus. Die Staatsanwaltschaft will nun in Revision gehen und die 16 Betrugsfälle, um die es jetzt ging, neu anklagen. Sie bereitet zurzeit zudem eine neue Anklage vor, in der es um Betrug in mehreren 100 Fällen geht. In diesem Zusammenhang hat die Anklage einen Haftbefehl für den 43-Jährigen beantragt.

Quelle und vollständiger Bericht: General-Anzeiger