21.12.12

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Faustus Eberle

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
-Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen-

7580 Js 201988/11

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, Große Friedberger Straße 23-27, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 WI gegen Wilhelm Faustus Simon EBERLE, Wilhelmshöher Straße 176a, 60389 Frankfurt am Main und andere wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10.01.2012 (Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 – 931 Gs) in Höhe von 1.623.120,09 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger