05.04.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielbetrüger

Gegen den im Oktober 2010 bei Razzien und Durchsuchungen festgenommenen und vor einem Jahr zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilten Michael Harter hat das Landgericht Mannheim nun die vorläufige Sicherungsmaßnahmen für weitere drei Jahre aufrecht erhalten, um die Ansprüche von Opfern des Betruges zu sichern.

Landgericht Mannheim

24 KLs 603 Js 7107/11

Im Strafverfahren des Landgerichts Mannheim – 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 – gegen Michael Ludwig Harter u.a. wegen Verdachts des Betruges hat das Landgericht Mannheim durch Beschluss vom 22. März 2013 – Az.: 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 – folgende Arrestanordnungen gemäß der Feststellungen im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. März 2012 zur Sicherung der Ansprüche Verletzter für drei Jahre aufrecht erhalten:

  1. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen des Andreas Berger in Höhe von 124.542 €; in Vollziehung des o.g. Arrestbeschlusses wurde eine Herrenuhr Marke Rolex und Bargeld in Höhe von 6.050 € sowie ein PKW Mercedes 500 SL sichergestellt.

  2. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen des Axel Arend in Höhe von 9.032,33 €; auf Konten des Verurteilten bei der Deutschen Bank wurden 8.205,33 € – Stichtag 05.10.2010 – gesichert.

  3. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim (ohne Datum) in das Vermögen der Firma Competence Center Bratislava s.r.o in Höhe von 11.379 €; der Betrag ist zur Abwendung der Pfändung beim Amtsgericht Mannheim hinterlegt.

  4. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen der Firma Maximal Travel S.A. (E) in Höhe von 124.542 €; in zwei Geschäftskonten der Banco de Sabadell wurde im Wege der Rechtshilfe um Pfändung ersucht.

  5. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Gesellschaftsvermögen der Firma Maximal Travel Ltd (GB) in Höhe von 1.546.053,10 €; in Geschäftskonten der Banco de Sabadell und der La Caixa wurde im Wege der Rechtshilfe um Pfändung ersucht.

Verletzte aus den vorstehend genannten Straftaten möchten sich bitte beim Landgericht Mannheim, A 1, 68159 Mannheim, unter dem Az.: 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 melden.

Quelle: Bundesanzeiger