15.05.13

Kaffeefahrt-Organisator muss vor Gericht

Eigentlich sah es so aus, als bliebe er unbehelligt. Aber nun muss sich ein 40 Jahre alter Kaffeefahrtenveranstalter aus der Stadt Cloppenburg doch vor dem Oldenburger Landgericht wegen Urkundenfälschung in 417 Fällen und Missbrauchs von Titeln in 92 Fällen verantworten. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eröffnet, nachdem das zuvor vom Landgericht noch abgelehnt worden war.

Es geht um die zentrale Frage, ob die Gewinnmitteilung, die der 40-Jährige massenhaft an potenzielle Teilnehmer von Kaffeefahrten verschickte, Urkundenqualität hat oder nicht. Die Gewinnmitteilungen wiesen Briefköpfe auf, die der Angeklagte aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Diese waren mit dem Namen eines fiktiven Rechtsanwaltes unterschrieben, der einen Doktortitel trug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online