29.05.13

Verfahren gegen Kaffeefahrt-Betreiber nicht eingestellt

Im Prozess gegen einen 43 Jahre alten Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, der vom Oldenburger Landgericht wegen Betrugs in 40 Fällen zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Verfahren bezüglich weiterer 300 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges abgelehnt.

Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil kippen, will die Staatsanwaltschaft die 300 Fälle wieder ins Spiel bringen. Nach wie vor befindet sich der 43-Jährige in Untersuchungshaft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online