20.09.13

Betrügerische Forderungen für Atli Telemarket Ltd.

Schreiben in roten Briefumschlägen, auf denen groß und fett "Letzte Mahnung" und "Gerichtsverfahren droht" vermerkt ist, beunruhigen zahlreiche Verbraucher. Die Post kommt von einem Rechtsanwalt namens Patrick Patrick Richter aus Hamburg. Überschrieben ist das Ganze mit "Vollstreckungsbescheidsverfahren wegen offener Forderung - Gewinnspielservice MWS - 2010 - Forderung der türkischen Firma Atli Telemarket Ltd." Laut Anwalt Richter hätten die Empfänger im Frühjahr 2010 angeblich telefonisch einen wirksamen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieldienst abgeschlossen. Danach hätten sie sich verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Monaten monatlich 59 Euro zu zahlen. Das Telefonat sowie der spätere Kontrollrückruf seien mit Zustimmung des Verbrauchers aufgezeichnet worden, man könne sich eine Beispielsaufzeichnung (!) auf einer Internetseite anhören. Damit meint der Rechtsanwalt die Wirksamkeit und Beweisbarkeit des angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrages nachgewiesen zu haben. Eine Widerrufsbelehrung sei erfolgt, auch dafür sei ein Muster auf der Internetseite einsehbar.

Anwalt Richter fordert - einschließlich Verzugszinsen, Inkassokosten und Auslagenpauschale - 254,54 Euro. Zahlt der angeschriebene Verbraucher bis ...., kann er sich die Zinsen ersparen. Dem Verbraucher wird außerdem klipp und klar vermittelt, dass bei Nichtzahlung ein Wirtschaftsauskunftsdienst beauftragt wird, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Anschließend würde die Forderung gerichtlich beigetrieben, wodurch sich die Schuld mehr als verdoppeln könne.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Der Verein Antispam e.V. weist in einem sehr informativen Bericht ebenfalls auf die mehr als dubiose Masche hin und ist der Ansicht: "Es handelt sich nach hiesiger Rechtsansicht um ein Betrugsmodell". Daher sollten Betroffene auf keine Fall eine Zahlung leisten und stattdessen den Tipp des Vereins AntiSpam in Erwägung ziehen.

Aufgrund der sich hier darstellenden Sachlage, nämlich: der Beitreibung von Forderungen ohne nachvollziehbare Legitimation des Anspruchsinhabers, und angesichts des längst in gleicher Sache laufenden Rückgewinnungshilfeverfahrens und Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin, empfehlen wir den Betroffenen,

Strafanzeige

wegen des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Patrick Richter, Gertigstraße 28 22303 Hamburg, zu erstatten. Unter Hinweis auf das in Berlin bereits laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 67 Js 683/10.

Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin.

Quelle und vollständiger Bericht: AntiSpam e.V.