20.09.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen aus Gewinnspielbetrug

Laut Mitteilung des Bundesanzeigers vom 04.09.2013 hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück in einem Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Mahnungen für Gewinnspiele die Gelder der Beschuldigten von mehreren Konten sichergestellt.

Staatsanwaltschaft Osnabrück

1110 AR 94/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Aktenzeichen 1110 AR 94/12, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat das Amtsgericht Osnabrück, Aktenzeichen 248 Gs 1661/12, den dinglichen Arrest in das Vermögen der Beschuldigten in Höhe von 165.928,15,– Euro (gesamtschuldnerische Haftung) angeordnet. In Vollstreckung dieses Arrestes sind mehrere Konten bei der Postbank Dortmund, 44132 Dortmund, mit Guthaben in Höhe von insgesamt 116.451,12 Euro gepfändet worden. Die Beschuldigten hatten im Zeitraum vom 18.05.2012 bis zum 10.07.2012 eine Vielzahl anwaltlicher Mahnschreiben an Personen im gesamten Bundesgebiet versandt, in denen diese zu Zahlung angeblich geschuldeter Beträge für Teilnahme an verschiedenen Gewinnspielen („DSM-24“, „DGZ 6-49“ und „MWS“) aufgefordert wurden. Verletzte aus diesen Straftaten können sich wegen weiterer Informationen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Kollegienwall 11, 49074 Osnabrück, unter dem Aktenzeichen 1110 AR 94/12 melden.

Quelle: Bundesanzeiger